Camping Vlietland

Hausordnung & Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hausordnung

Mit der Buchung und dem Betreten unseres Geländes erklären Sie sich mit unserer Hausordnung einverstanden. Diese lautet wie folgt:

  • Camping Vlietland ist ein autofreier Campingplatz, um eine ruhige und sichere Atmosphäre für alle unsere Campinggäste zu gewährleisten. Selbstverständlich sind Autos bei An- und Abreise kurzzeitig erlaubt, um die Campingausrüstung ein- und auszuladen. Während des Aufenthalts muss das Auto während des Aufenthalts außerhalb des Geländes geparkt werden. Bei der Ankunft wird Ihnen an der Rezeption mitgeteilt, wo dies möglich ist. Es gibt ausreichend (kostenlose) Parkplätze.
  • Zwischen 22:00 Uhr abends und 8:00 Uhr morgens herrscht auf dem Campingplatz Ruhe, damit jeder eine gute Nachtruhe genießen kann. Bitte nehmen Sie auch tagsüber Rücksicht auf Ihre Nachbarn (mit Musik, Besuch usw.).
  • Hunde sind erlaubt: vorausgesetzt, sie werden auf dem Campingplatz an der Leine geführt, belästigen andere Campinggäste nicht (einschließlich kein Bellen) und werden selbstverständlich außerhalb des Geländes ausgeführt. Aus hygienischen Gründen sind Hunde im Sanitärgebäude oder in den Trekkershütten nicht erlaubt.
  • Es ist nicht gestattet, auf dem Campingplatz Drogen zu besitzen, zu konsumieren oder zu handeln.
  • Offenes Feuer ist in keiner Weise erlaubt.
  • Selbstverständlich können Sie trotzdem gerne grillen (elektrisch, Gas oder Holzkohle), sofern unser schöner Rasen dadurch nicht beschädigt wird 😉 Also, bitte lassen Sie Ihre Kohlen nicht auf dem Gras abkühlen.
  • Besuch oder Übernachtungsgast? Kein Problem, bitte teilen Sie dies der Rezeption mit. Hierfür erheben wir einen (Tages-)Besucher- oder Übernachtungstarif. Pro Camping- und Wohnmobilstellplatz oder Trekkershütte sind maximal 6 Personen gleichzeitig erlaubt, um die Ruhe auf dem Campingplatz zu gewährleisten.
  • Sind Sie unter 21 Jahre alt? Dann ist das Campen hier nur mit einem Elternteil möglich, das während des gesamten Aufenthalts anwesend ist.

Gäste, die sich nicht an unsere Hausordnung halten, können aufgefordert werden, den Campingplatz sofort zu verlassen (ohne jegliche Rückerstattung).

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Artikel 1: Definitionen

Im Rahmen dieser Bedingungen wird verstanden unter:

  • Der Unternehmer: Camping Vlietland V.O.F.
  • Der Erholungssuchende: Diejenige Person, die mit dem Unternehmer einen Vertrag über einen zeitlich begrenzten Stellplatz abgeschlossen hat. Mitreisende sind die im Vertrag angegebenen weiteren Personen.
  • Dritte: Jede andere Person, die weder Erholungssuchender noch Mitreisender ist.
  • Stellplatz: Ein Platz für ein Campingfahrzeug auf dem Campingplatz von Camping Vlietland, der zwischen dem Erholungssuchenden und dem Unternehmer vereinbart wurde. Oder eine der gemieteten Wanderhütten.
  • Campingfahrzeug: Zelt, Wohnwagen, Wohnmobil, Faltwohnwagen usw.
  • Der Vertrag: Die Vereinbarung zwischen dem Erholungssuchenden und dem Unternehmer über das Nutzungsrecht eines Stellplatzes gegen eine im Voraus vereinbarte Vergütung und für einen bestimmten Zeitraum.
  • Informationen: Schriftliche oder elektronische Angaben zur Nutzung des Stellplatzes, des Campingfahrzeugs, der Einrichtungen und der Regeln des Campingplatzes von Camping Vlietland.
  • Annullierung: Schriftliche Kündigung des Vertrags durch den Erholungssuchenden vor Beginn des Aufenthalts.
  • Hausordnung: Die schriftliche Regelung mit den Hausregeln für die Nutzung des Geländes und der Einrichtungen.

Artikel 2: Inhalt und Dauer des Vertrags

  • Der Unternehmer stellt dem Gast für rein erholungsbedingte Zwecke, also nicht zur dauerhaften Nutzung, eine Ferienunterkunft der vereinbarten Art oder des vereinbarten Typs für den vereinbarten Zeitraum und zum vereinbarten Preis zur Verfügung.
  • Der Gast ist verpflichtet, den Vertrag und die dazugehörigen Informationen einzuhalten. Er sorgt dafür, dass Mitreisende und/oder Dritte, die ihn besuchen und/oder bei ihm wohnen, den Vertrag und die dazugehörigen Informationen einhalten.
  • Der Vertrag endet automatisch mit Ablauf des vereinbarten Zeitraums, ohne dass eine Kündigung erforderlich ist.

Artikel 3: Preis und Preisänderungen

  • Der Preis richtet sich nach den zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Tarifen, die vom Unternehmer festgelegt werden.
  • Sollten nach Festlegung des vereinbarten Preises aufgrund einer Belastungserhöhung auf Seiten des Unternehmers zusätzliche Kosten durch Änderungen von Abgaben und/oder Gebühren entstehen, die direkt die Ferienunterkunft oder den Gast betreffen, können diese Kosten auch nach Vertragsabschluss an den Gast weiterberechnet werden.

Artikel 4: Zahlung

  • Der Gast hat den Rechnungsbetrag in Euro zu zahlen.
  • Wir bitten Sie, den Gesamtbetrag (100 %) innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu überweisen. Nutzen Sie hierfür bitte den Zahlungslink oder unsere Bankverbindung, die in der Buchungsbestätigung angegeben sind. Wenn dies nicht geschieht, müssen wir die Reservierung leider stornieren.
  • Der Gast erhält bei Ankunft zwei Schlüsselkarten pro Stellplatz. Bei Verlust oder Beschädigung der Schlüsselkarte(n) ist der Gast verpflichtet, vor Abreise einen Betrag von 5,00 € pro Karte an den Unternehmer zu zahlen.
  • Möchte der Gast den Aufenthalt verlängern, so muss die Zahlung vor Beginn der Verlängerung beim Unternehmer eingegangen sein.
  • Kommt der Gast seiner Zahlungspflicht trotz schriftlicher Mahnung nicht oder nicht fristgemäß nach, ist der Unternehmer berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, unbeschadet des Anspruchs des Unternehmers auf Zahlung des gesamten vereinbarten Preises.
  • Befindet sich der Unternehmer am Anreisetag nicht im Besitz des gesamten geschuldeten Betrags, ist der Gast verpflichtet, den vereinbarten Gesamtbetrag vor Aufnahme des Aufenthalts zu zahlen. Andernfalls ist der Unternehmer berechtigt, dem Gast den Zutritt zum Gelände zu verweigern, unbeschadet des Anspruchs des Unternehmers auf Zahlung des gesamten vereinbarten Preises.
  • Die vom Unternehmer im Rahmen einer außergerichtlichen Rechtsverfolgung entstandenen angemessenen Kosten gehen zu Lasten des Gastes. Erfolgt die Zahlung des gesamten Betrags nicht fällig, werden nach schriftlicher Aufforderung gesetzliche Zinsen auf den offenen Betrag berechnet.

Artikel 5: Stornierung

Bei Stornierung hat der Gast eine Entschädigung an den Unternehmer zu leisten. Diese beträgt:
  • Bei Stornierung in der Zeit von sechs Wochen vor Anreise bis zu einem Tag vor Anreisetag 50% des vereinbarten Preises.
  • Bei Stornierung am Anreisetag oder danach 100% des vereinbarten Preises.
  • Bei vorzeitiger Abreise erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.
Mit Ausnahme von:
  • Wenn Sie mehr als sechs Wochen vor dem Startdatum der Reservierung stornieren, ist die Stornierung kostenlos und Sie erhalten eine vollständige Rückerstattung aller bereits gezahlten Beträge.

Artikel 6: Nutzung durch Dritte

  • Die Nutzung eines Campingfahrzeugs und/oder des dazugehörigen Stellplatzes oder einer der Wanderhütten durch Dritte ist nur zulässig, wenn der Unternehmer hierfür eine schriftliche Genehmigung erteilt hat. An die erteilte Genehmigung können Bedingungen geknüpft werden, die zuvor schriftlich festgelegt werden müssen.

Artikel 7: Ankunft und Abreise

  • Der Gast ist verpflichtet, dem Unternehmer auf Verlangen einen gültigen Ausweis von sich selbst, seinen Mitreisenden und Dritten zur Einsicht vorzulegen. Der Unternehmer ist berechtigt, eine Kopie des Ausweises anzufertigen und in seinen Unterlagen aufzubewahren.
  • Bei Ankunft auf dem Campingplatz stehen die Stellplätze ab 14:00 Uhr und die Wanderhütten ab 15:00 Uhr am ersten Tag des Vertragszeitraums zur Verfügung. Der Gast und seine Mitreisenden müssen sich bei der Rezeption melden.
  • Erfolgt die Ankunft außerhalb der Öffnungszeiten der Rezeption, muss die Ankunft am nächsten Tag, an dem die Rezeption geöffnet hat, gemeldet werden. Erfolgt die Abreise außerhalb der Öffnungszeiten der Rezeption, muss die Abreise am Tag vor der Abreise, an dem die Rezeption geöffnet hat, angekündigt werden.
  • Die Öffnungszeiten der Rezeption werden vom Unternehmer festgelegt und ausreichend bekannt gegeben.
  • Bei späterer Ankunft oder vorzeitiger Abreise ist der gesamte vereinbarte Preis für den gesamten Vertragszeitraum fällig.

Artikel 8: Kündigung durch den Unternehmer und Räumung

Der Unternehmer kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen:
  • Wenn der Gast, Mitreisende und/oder Dritte die vertraglichen Verpflichtungen, die dazugehörigen Informationen und/oder die behördlichen Vorschriften trotz vorheriger (mündlicher oder schriftlicher) Abmahnung nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllen und dies in einem solchen Maße, dass vom Unternehmer nach Treu und Glauben nicht verlangt werden kann, den Vertrag fortzusetzen.
  • Wenn der Gast trotz vorheriger mündlicher oder schriftlicher Abmahnung den Unternehmer und/oder Mitreisende belästigt oder die gute Atmosphäre auf oder in unmittelbarer Umgebung des Geländes stört.
  • Wenn der Gast trotz vorheriger mündlicher oder schriftlicher Abmahnung die Ferienunterkunft entgegen ihrer Bestimmung nutzt.
  • Bei Diebstahl, Vandalismus, Aggression, Drogenkonsum oder beleidigenden Äußerungen gegenüber z.B. Rasse, Herkunft oder Glauben kann dies zu einer sofortigen Entfernung vom Campingplatz führen.
  • Im Falle einer außerordentlichen Kündigung und Räumung muss der Unternehmer dies dem Gast durch persönliche Übergabe eines Schreibens mitteilen. In diesem Schreiben muss der Gast auf die Möglichkeit hingewiesen werden, die Streitigkeit der Schlichtungsstelle vorzulegen. In dringenden Fällen kann auf die schriftliche Abmahnung verzichtet werden.
  • Nach Kündigung hat der Gast dafür zu sorgen, dass sein Stellplatz und/oder Campingfahrzeug geräumt sind und das Gelände unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 4 Stunden, verlassen wird.
  • Der Gast hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen aufgrund der außerordentlichen Kündigung.
  • Wenn der Gast versäumt, seinen Stellplatz zu räumen, ist der Unternehmer berechtigt, den Stellplatz auf Kosten des Gastes zu räumen.

Artikel 9: Räumung

  • Ist der Vertrag beendet, muss der Gast den Stellplatz spätestens um 12:00 Uhr am letzten Tag des vereinbarten Zeitraums geräumt und vollständig gereinigt übergeben. Entfernt der Gast sein Campingfahrzeug nicht, ist der Unternehmer berechtigt, nach schriftlicher Aufforderung und unter Einhaltung einer Frist von 7 Tagen ab Zugang der Aufforderung den Stellplatz auf Kosten des Gastes zu räumen. Die Kosten für diese 7 Tage, die Kosten für den Abbau und gegebenenfalls Lager- und/oder Entsorgungskosten sind insoweit angemessen, als sie vom Gast zu tragen sind.

Artikel 10: Gesetze und Vorschriften

  • Der Unternehmer sorgt jederzeit dafür, dass die Ferienunterkunft sowohl innen als auch außen alle Umwelt- und Sicherheitsanforderungen erfüllt, die von den Behörden an die Ferienunterkunft gestellt werden können.
  • Der Gast ist verpflichtet, alle auf dem Gelände geltenden Sicherheitsvorschriften strikt einzuhalten. Er trägt außerdem dafür Sorge, dass Mitreisende und/oder Dritte, die ihn besuchen und/oder bei ihm wohnen, die auf dem Gelände geltenden Sicherheitsvorschriften strikt einhalten.  
  • Der Gast sorgt jederzeit dafür, dass sein aufgestelltes Campingfahrzeug sowohl innen als auch außen alle Umwelt- und Sicherheitsanforderungen erfüllt, die von den Behörden oder vom Unternehmer im Rahmen von Umweltmaßnahmen für seinen Betrieb an das Campingfahrzeug gestellt werden können.

Artikel 11: Instandhaltung und Anlagen

  • Der Unternehmer ist verpflichtet, den Campingplatz und die zentralen Einrichtungen in einem guten Zustand zu halten.
  • Der Gast ist verpflichtet, sein aufgestelltes Campingfahrzeug und den dazugehörigen Stellplatz in demselben Zustand zu halten. Ebenso muss er die gemietete Unterkunft (Wanderhütte) in demselben Zustand halten wie bei Anreise.
  • Dem Gast, seinen Mitreisenden und/oder Dritten ist es untersagt, auf dem Gelände zu graben, Bäume zu fällen, Büsche zu schneiden, Antennen anzubringen, Zäune und Einfriedungen anzubringen oder Bauwerke oder andere Einrichtungen jeglicher Art bei, auf, unter oder um das Campingfahrzeug anzubringen, ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Unternehmers.
  • Der Gast bleibt jederzeit für die Beweglichkeit des Campingfahrzeugs verantwortlich.

Artikel 12: Haftung

  • Die gesetzliche Haftung des Unternehmers für andere Schäden als Personen- und Sachschäden ist auf maximal € 500.000 pro Schadensfall begrenzt. Der Unternehmer ist verpflichtet, sich hierfür zu versichern.
  • Der Unternehmer haftet nicht für Unfälle, Diebstahl oder Schäden auf seinem Gelände, sofern diese nicht auf ein Verschulden des Unternehmers zurückzuführen sind.
  • Der Unternehmer haftet nicht für Folgen extremer Wetterverhältnisse oder anderer Fälle höherer Gewalt.
  • Der Unternehmer haftet für Störungen der Versorgungseinrichtungen, sofern er sich nicht auf höhere Gewalt berufen kann.
  • Der Gast haftet gegenüber dem Unternehmer für Schäden, die durch sein eigenes Handeln oder Unterlassen oder das Handeln oder Unterlassen seiner Mitreisenden und/oder Dritter verursacht werden, soweit diese Schäden dem Gast, seinen Mitreisenden und/oder Dritten zuzurechnen sind.
  • Der Unternehmer verpflichtet sich, nach Meldung durch den Gast von Störungen, die durch andere Gäste verursacht werden, geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Artikel 13: Streitbeilegung

  • Der Gast und der Unternehmer sind an die Entscheidungen der Schlichtungsstelle gebunden.
  • Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag gilt niederländisches Recht. Ausschließlich die Schlichtungsstelle oder ein niederländisches Gericht ist zur Entscheidung über diese Streitigkeiten zuständig.
  • Im Falle einer Streitigkeit über den Abschluss oder die Erfüllung dieses Vertrags muss die Streitigkeit spätestens 12 Monate nach dem Datum, an dem der Gast die Beschwerde beim Unternehmer eingereicht hat, schriftlich oder in einer anderen von der Schlichtungsstelle bestimmten Form bei dieser anhängig gemacht werden.
  • Wenn der Unternehmer eine Streitigkeit bei der Schlichtungsstelle anhängig machen will, muss er den Gast auffordern, sich innerhalb von fünf Wochen zu äußern, ob er zur Schlichtungsstelle gehen möchte oder nicht. Der Unternehmer muss dabei ankündigen, dass er sich nach Ablauf der genannten Frist frei sieht, die Streitigkeit vor Gericht zu bringen.
  • An den Stellen, an denen die Bedingungen von der Schlichtungsstelle sprechen, kann eine Streitigkeit vor Gericht gebracht werden. Hat der Gast die Streitigkeit der Schlichtungsstelle vorgelegt, ist der Unternehmer an diese Wahl gebunden.
  • Für die Behandlung von Streitigkeiten wird auf die Schlichtungsordnung für die Freizeitbranche verwiesen. Die Schlichtungsstelle ist nicht zuständig für die Behandlung von Streitigkeiten, die sich auf Krankheit, Verletzung, Tod oder die Nichtzahlung einer Rechnung beziehen, der keine materielle Beschwerde zugrunde liegt.
  • Für die Bearbeitung einer Streitigkeit ist eine Gebühr zu entrichten.